Das Wichtigste aus dem Steuerrecht im September 2017

Das Wichtigste für Sie im Überblick

1. Steuerliche Behandlung von Spenden an politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen
2. Kein doppelter Abzug für die Nutzung von zwei Arbeitszimmern in verschiedenen Orten
3. Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für Fahrschulen
4. Erneute Verfassungsbeschwerde wegen des Abzug der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen
5. Regelung über Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften mit dem Grundgesetz unvereinbar
6. Unterhaltspflicht steht Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer nicht entgegen
7. Kirchensteuer und Kirchgeld verstoßen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
8. Deutschkurse für Flüchtlinge sind i. d. R. lohnsteuerfrei

Rundschreiben September 2017